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Am 12. Mai 1998 erging ein Beschluss des Landgerichtes Hamburg ..., Naja so oder so anders fängt ein Disclaimer auf vielen Internetseiten an, dass blöde ist nur, es ist vollkommen egal ob man sich von den Inhalten distanziert oder nicht. In dem Urteil ging es nämlich im Grunde um eine ganz andere Sache, näheres kann man in der aktuellen C't nachlesen. So kann man laut Gesetz sich nur durch solche "Links" strafbar machen, auf die man explizit wissentlich hinweist. Vielmehr ist ein solcher Disclaimer wie er so oft anzutreffen ist, völlig nutzlos sollte man tatsächlich auf z.B. Verfassungsfeindliche Inhalte verlinkt haben!.